Und nun noch die rechtliche Seite:


So gut wie jede Website braucht ein Impressum.
Auch wir unterliegen nach § 5 TMG sowie § 55 RStV der sogenannten „Anbieterkennzeichnung“ (Impressumspflicht).

Der Begriff „Impressum“ stammt ursprünglich aus dem Presserecht, wird mittlerweile aber auch für Webseiten verwendet, die nicht dem Bereich der Presse zuzuordnen ist, wie etwa Unternehmenswebseiten, halbprivate Webseiten oder Onlineshops.

Hintergrund der Impressumspflicht ist, dass die Nutzer der Seite wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben. Dementsprechend müssen, vorgegebene Daten enthalten sein, wie z.B. auch eine ladungsfähige Anschrift des Inhabers der Website, damit im Falle X rechtliche Ansprüche gegen diesen gerichtlich durchgesetzt werden können.


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